Angela-Merici-Stiftung-Haselünne
Rathausplatz 1
49740 Haselünne
Vereinsregister: 2.02-11741-05 (075)
Registergericht: Registergericht Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Vorstand:
Anke Voss (1. Vorsitzende)
Ludger Dopp (Stellvertretender Vorsitzender)
Katja Hilm
Christian Macke
Telefon: +495961509330
E-Mail:
Die Angela-Merici-Stiftung Haselünne ist eine rechtsfähig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern.
... als Kern unserer Stiftungsarbeit.
Wir unterstützen Schule dort, wo ihre eigenen Angebote aufhören oder nicht ausreichen.
Regionaler Förderschwerpunkt
Gefördert werden Projekte in der Stadt Haselünne und ihrer Umgebung.
Wer kann Anträge stellen?
Anträge können von allen Bildungseinrichtungen, d.h. Schulen und Kindergärten in Haselünne und der Samtgemeinde Herzlake sowie von Vereinen dieser Orte, gestelltwerden. Unternehmen können keine Antragsteller sein.
Wen fördert die Angela-Merici-Stiftung?
Die Stiftung fördert Kinder und Jugendliche aller Bildungseinrichtungen in und um Haselünne.
Was wird gefördert?
Was wird nicht gefördert?
Höhe der Förderung
Ein Antrag ist beim Stiftungsvorstand schriftlich einzureichen
Dem formlosen, schriftlichen Antrag ist beizufügen:
Die Beantragung ist jederzeit möglich. Die Vergabe findet mindestens halbjährlich statt
Spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis gegenüber der Stiftung zu führen.
Ein schriftlicher Sachbericht
Soweit vorhanden eine Dokumentation(Fotos, Presseberichte)
Eine Kosten- und Finanzierungsaufstellung
Jede Stiftung erhält mehr Gesuche als sie in ihrem ährlichen Budget berücksichtigen kann. Es ist deshalb oft notwendig, auf die Unterstützung vorzüglicher Programme zu verzichten, auch wenn sie die vorgenannten Kriterien erfüllen. Eine Absage ist daher keine Abwertung des/der Bewerbers/innen oder der Qualität des Projektes, sondern lediglich eine Konsequenz der begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Stiftung. Die Stiftung begründet daher weder Zu- oder Absagen.